Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Ansprechpartner
Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Verwarngeld, Städtischer Ordnungsdienst, SOD, Einspruch, Politesse, Messbeamte, Blitz, Bußgeldstelle, Widerspruch, Kontrolle Parkplatz