Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Ansprechpartner
Landkreis Goslar - Bußgeldrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Einspruch, Messbeamte, Blitz, Kontrolle Parkplatz, Politesse