Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Goslar - Bußgeldrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Klubgartenstraße 10

    38640 Goslar

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5321 31131150

    Fax: +49 5321 76-696

    E-Mail: info@landkreis-goslar.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Städtischer Ordnungsdienst, Verwarngeld, Widerspruch, Messbeamte, Einspruch, Politesse, Kontrolle Parkplatz, Blitz, SOD, Bußgeldstelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de