Opferentschädigung
Beschreibung
Wenn Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst im wesentlichen Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sachschäden und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Voraussetzung ist, dass die Schädigung innerhalb Niedersachsens eingetreten ist.
Besteht kein Wohnort in Niedersachsen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Tatort. Bei Schädigungen außerhalb Niedersachsens sind die Entschädigungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes zuständig.
Hinweise für Celle: Opferentschädigung (LS Braunschweig)
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof/Stadthalle
Linien:- Bus: M11, M19, M29, Linie 436
- Straßenbahn: Metro-Linie M5
- Haltestelle: Leonardplatz/Stadthalle
Linie:- Straßenbahn: Metro-Linie M4
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien:- Bus: Linie 431, 461 und 420
- Straßenbahn: Metro-Linie M1 und M2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes. Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 1 Stunde) sind an der Schillstraße vorhanden.
erforderliche Unterlagen
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bei schriftlicher Abgabe des Antrages: Geburtsurkunde
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bei persönlicher Abgabe des Antrages: Personalausweis oder Reisepass
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Meldebestätigung
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Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
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für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
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ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
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ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
Formulare
Es genügt auch ein formloser Antrag bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Der Antrag wird aber auch von allen anderen Sozialleistungsträgern (z.B.Krankenkassen) sowie von allen Gemeinden entgegengenommen.
Fristen
Die Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit dem Eintritt der Schädigung, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Tat gestellt wird. Daher empfiehlt es sich, den Antrag sogleich zu stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2012
Stichwörter
Opferentschädigungsgesetz, Verletzung, Verbrechen, tätlicher Angriff, Opferentschädigung, häusliche Gewalt, Körperverletzung, Schockschaden, Opferhilfebüros, sexueller Missbrauch, Opfer von Gewalttaten
Metainformation
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