Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Hinweise für Nordhorn: Obdachlosenhilfe

    Allgemeine Informationen

    Personen, die unfreiwillig obdachlos sind, haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Weitere wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen und persönliche Betreuung angeboten sowie Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.



    Allgemeine Informationen

    Personen, die unfreiwillig obdachlos sind, haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Weitere wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen und persönliche Betreuung angeboten sowie Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Nordhorn: Obdachlosenhilfe

    Für die Beratung und die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Nordhorn ist die Stadt Nordhorn zuständig.

    Für die finanzielle Unterstützung ist der jeweilige Leistungsträger zuständig. Für Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

    Für die Beratung und die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Nordhorn ist die Stadt Nordhorn zuständig.

    Für die finanzielle Unterstützung ist der jeweilige Leistungsträger zuständig. Für Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Büchereiplatz

    48529 Nordhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr Dienstag (nur mit Termin): 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag (nur mit Termin): 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 878291

    Fax: 05921 878-400

    E-Mail: gisela.stahs@nordhorn.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Somberg, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)