Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Nordhorn: Obdachlosenhilfe
Personen, die unfreiwillig obdachlos sind, haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Weitere wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen und persönliche Betreuung angeboten sowie Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Personen, die unfreiwillig obdachlos sind, haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Weitere wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen und persönliche Betreuung angeboten sowie Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Nordhorn: Obdachlosenhilfe
Für die Beratung und die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Nordhorn ist die Stadt Nordhorn zuständig.
Für die finanzielle Unterstützung ist der jeweilige Leistungsträger zuständig. Für Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Grafschaft Bentheim.
Für die Beratung und die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Nordhorn ist die Stadt Nordhorn zuständig.
Für die finanzielle Unterstützung ist der jeweilige Leistungsträger zuständig. Für Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Grafschaft Bentheim.
Ansprechpartner
Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr Dienstag (nur mit Termin): 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag (nur mit Termin): 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Plaggevoth
Herr Rawers
Landkreis Grafschaft Bentheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft