Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Hinweise für Drochtersen: Obdachlosenhilfe

    Allgemeine Informationen

    Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit hat die Gemeinde Drochtersen die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Ihre vorrangige Verpflichtung, sich selbst nachhaltig um eine Wohnmöglichkeit zu bemühen, bleibt dessen ungeachtet bestehen. Sollte eine Unterbringung unvermeidbar sein, kann eine vorübergehende Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft erfolgen. Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Sozialamt) übernommen werden. Diese Möglichkeit ist ggf. vor der Unterbringung in einer Notunterkunft vorrangig in Anspruch zu nehmen.  



    Allgemeine Informationen

    Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit hat die Gemeinde Drochtersen die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Ihre vorrangige Verpflichtung, sich selbst nachhaltig um eine Wohnmöglichkeit zu bemühen, bleibt dessen ungeachtet bestehen. Sollte eine Unterbringung unvermeidbar sein, kann eine vorübergehende Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft erfolgen. Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Sozialamt) übernommen werden. Diese Möglichkeit ist ggf. vor der Unterbringung in einer Notunterkunft vorrangig in Anspruch zu nehmen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Drochtersen: Obdachlosenhilfe

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie sich obdachlos melden.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie sich obdachlos melden.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04143 919-121

    E-Mail: gemeinde@drochtersen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Drochtersen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 25
    Gebühren: nein

    Am Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04143 919-121

    Fax: 04143 919-125

    E-Mail: g.witt@drochtersen.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2009 (von: Benjamin Skowron)

    Technisch geändert am 19.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)