Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Drochtersen: Obdachlosenhilfe
Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit hat die Gemeinde Drochtersen die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Ihre vorrangige Verpflichtung, sich selbst nachhaltig um eine Wohnmöglichkeit zu bemühen, bleibt dessen ungeachtet bestehen. Sollte eine Unterbringung unvermeidbar sein, kann eine vorübergehende Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft erfolgen. Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Sozialamt) übernommen werden. Diese Möglichkeit ist ggf. vor der Unterbringung in einer Notunterkunft vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit hat die Gemeinde Drochtersen die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Ihre vorrangige Verpflichtung, sich selbst nachhaltig um eine Wohnmöglichkeit zu bemühen, bleibt dessen ungeachtet bestehen. Sollte eine Unterbringung unvermeidbar sein, kann eine vorübergehende Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft erfolgen. Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Sozialamt) übernommen werden. Diese Möglichkeit ist ggf. vor der Unterbringung in einer Notunterkunft vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Drochtersen: Obdachlosenhilfe
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie sich obdachlos melden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie sich obdachlos melden.
Ansprechpartner
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04143 919-121
E-Mail: gemeinde@drochtersen.de
Kontaktperson
Herr Joshua Horwege
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Am Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft