Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Schneverdingen: Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt. Hierfür ist der Landkreis Heidekreis zuständig.
Die Stadt Schneverdingen hält für die vorübergehende Unterbringung von Wohnungslosen die Unterkünfte in der Inseler Straße und Schnuckenweide bereit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Schneverdingen: Obdachlosenhilfe
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Ansprechpartner
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Schmidt
FB III - Ordnung
Hausanschrift
Fax: 05193 93-190
Telefon Festnetz: 05193 93-300
E-Mail: andrea.dettmer@schneverdingen.de
Herr Kai Heumann
Herr Jens-Uwe Eimer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-906
Fax: 05193 93-190
E-Mail: jens.uwe.eimer@schneverdingen.de
Herr Björn-Rudolf Broocks
Frau Sandra Kutschke
Frau Dorit Schinschick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-612
Frau Swantje Böhling
Herr Börje Carlsson
Herr Andreas Jung
Frau Ann-Kathrin Miesner
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Ina Hanke
Herr Hans-Peter Heitmann
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Unterkunft, Zuflucht, Obdachlosenangelegenheiten, Unterschlupf, Obdachlosenheim, Asyl