Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Hinweise für Harburg: Obdachlosenhilfe

    Allgemeine Informationen

    Hinweis:
    Für die Unterbringung von Obdachlosen sind die Samt- und Einheitsgemeinden sowie die Städte im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig. Für diese Aufgabe halten sie Unterkünfte für Obdachlose und Nichtsesshafte vor.

    Zur Abwendung von Wohnungslosigkeit können unter bestimmten Vorraussetzungen Mietrückstände übernommen werden. Bei bereits vorliegenden Räumungsklagen müssen Betroffene zügig handeln.



    Allgemeine Informationen

    Hinweis:
    Für die Unterbringung von Obdachlosen sind die Samt- und Einheitsgemeinden sowie die Städte im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig. Für diese Aufgabe halten sie Unterkünfte für Obdachlose und Nichtsesshafte vor.

    Zur Abwendung von Wohnungslosigkeit können unter bestimmten Vorraussetzungen Mietrückstände übernommen werden. Bei bereits vorliegenden Räumungsklagen müssen Betroffene zügig handeln.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Harburg: Obdachlosenhilfe

    Für nicht erwerbsfähige Personen und Rentner ist der Landkreis zuständig. 

    Bei erwerbsfähigen Personen sind es die Jobcenter.

    Für nicht erwerbsfähige Personen und Rentner ist der Landkreis zuständig.

    Bei erwerbsfähigen Personen sind es die Jobcenter.

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten bitte nach Terminabsprache: • Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr • Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von • Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr • Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-566

    E-Mail: TS_Sozialamt@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Hinweise für Harburg: Obdachlosenhilfe

    • weitere Unterlagen können nach individueller Sachlage erforderlich sein
    • weitere Unterlagen können nach individueller Sachlage erforderlich sein

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)