Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Harburg: Obdachlosenhilfe
Hinweis:
Für die Unterbringung von Obdachlosen sind die Samt- und Einheitsgemeinden sowie die Städte im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig. Für diese Aufgabe halten sie Unterkünfte für Obdachlose und Nichtsesshafte vor.
Zur Abwendung von Wohnungslosigkeit können unter bestimmten Vorraussetzungen Mietrückstände übernommen werden. Bei bereits vorliegenden Räumungsklagen müssen Betroffene zügig handeln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Harburg: Obdachlosenhilfe
Für nicht erwerbsfähige Personen und Rentner ist der Landkreis zuständig.
Bei erwerbsfähigen Personen sind es die Jobcenter.
Ansprechpartner
Soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten bitte nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Hinweise für Harburg: Obdachlosenhilfe
- weitere Unterlagen können nach individueller Sachlage erforderlich sein
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Unterkunft, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Zuflucht, Unterschlupf, Obdachlosenheim