Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Obdachlosenhilfe

    Allgemeine Informationen

    Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.

    Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.

    Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.

    Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.



    Allgemeine Informationen

    Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.

    Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.

    Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.

    Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Heemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    31627 Rohrsen

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.00 - 12.00 Uhr außerdem donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05024 9805-0

    Fax: 05024 9805-55

    E-Mail: info@heemsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Hinweise für Nienburg (Weser): Obdachlosenhilfe

    Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Mietvertrag
    • Kündigungsschreiben vom Vermieter
    • Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
    • Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
    • Schreiben von anderen Behörden
    • Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung

    Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Mietvertrag
    • Kündigungsschreiben vom Vermieter
    • Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
    • Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
    • Schreiben von anderen Behörden
    • Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung

    Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Mietvertrag
    • Kündigungsschreiben vom Vermieter
    • Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
    • Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
    • Schreiben von anderen Behörden
    • Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung

    Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Mietvertrag
    • Kündigungsschreiben vom Vermieter
    • Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
    • Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
    • Schreiben von anderen Behörden
    • Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)