Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Nienburg (Weser): Obdachlosenhilfe
Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.
Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.
Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.
Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.
Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.
Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.
Wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, bei der Bewältigung der Probleme, die sich aus drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit ergeben.
Wir bieten gezielte Beratung und vorbeugende Hilfen an. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verlust einer Wohnung möglichst noch verhindert werden kann. Wenn der Verlust einer Wohnung nicht abgewendet werden konnte, organisiert das Ordnungsamt ggf. die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Haushalte in einer der gemeindlichen Unterkünfte. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die betroffenen Personen zumindest "ein Dach über dem Kopf" haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Rehburg-Loccum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten montags bis freitags 8.30 bis 12.00 Uhr, montags bis dienstags zusätzlich 13.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags auch 13.30 bis 18.00 Uhr.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Hinweise für Nienburg (Weser): Obdachlosenhilfe
Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Mietvertrag
- Kündigungsschreiben vom Vermieter
- Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
- Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
- Schreiben von anderen Behörden
- Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung
Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Mietvertrag
- Kündigungsschreiben vom Vermieter
- Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
- Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
- Schreiben von anderen Behörden
- Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung
Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Mietvertrag
- Kündigungsschreiben vom Vermieter
- Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
- Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
- Schreiben von anderen Behörden
- Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung
Bitte bringen Sie folgende notwendige Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Mietvertrag
- Kündigungsschreiben vom Vermieter
- Zahlungsaufforderungsschreiben vom Vermieter
- Ggf. Klageschreiben vom Gericht (z.B. Räumungsklage)
- Schreiben von anderen Behörden
- Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten, Unterkunft