Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Burgwedel: Obdachlosenhilfe
Im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) sind die Städte und Gemeinden für die Unterbringung von obdachlosen Personen zuständig.
Obdachlos im polizei-/ordnungsrechtlichen Sinne ist derjenige,
- der kein Dach über dem Kopf hat,
- dem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden Unterkunft unmittelbar droht,
- dessen Wohnung die objektiven Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft nicht mehr erfüllt, insbesondere wenn von ihr Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen (z.B. bei Baufälligkeit des Gebäudes, wenn die Unterkunft keinen menschenwürdigen Schutz vor den Unbilden der Witterung mehr bietet und wenn kein Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse vorhanden ist),
- wer aufgrund ordnungsbehördlicher Einweisung in einer Notunterkunft untergebracht ist.
Gleichzeitig dürfen diese Personen aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sein, für sich, ihren Ehegatten und ihre nach § 1602 BGB unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen sie gewöhnlich zusammen leben, aus eigenen Kräften und Mitteln eine Unterkunft zu beschaffen.
In jedem Einzelfall erfolgt eine Prüfung der Kriterien durch das Ordnungsamt, bevor eine Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft erfolgt.
Jeder in eine Obdachlosenunterkunft Eingewiesene ist verpflichtet, sich ständig um die Beschaffung von Wohnraum zu bemühen, da die Einweisung nicht auf Dauer erfolgt.
Die Stadt Burgwedel verfügt über unterschiedliche Unterkünfte, in denen Obdachlose untergebracht werden können. Die dort untergebrachten Personen werden von einem Sozialpädagogen beraten und betreut.
Wer von Obdachlosigkeit bedroht oder bereits obdachlos ist, sollte sich an das Ordnungsamt der Stadt Burgwedel wenden.
Im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) sind die Städte und Gemeinden für die Unterbringung von obdachlosen Personen zuständig.
Obdachlos im polizei-/ordnungsrechtlichen Sinne ist derjenige,
- der kein Dach über dem Kopf hat,
- dem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden Unterkunft unmittelbar droht,
- dessen Wohnung die objektiven Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft nicht mehr erfüllt, insbesondere wenn von ihr Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen (z.B. bei Baufälligkeit des Gebäudes, wenn die Unterkunft keinen menschenwürdigen Schutz vor den Unbilden der Witterung mehr bietet und wenn kein Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse vorhanden ist),
- wer aufgrund ordnungsbehördlicher Einweisung in einer Notunterkunft untergebracht ist.
Gleichzeitig dürfen diese Personen aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sein, für sich, ihren Ehegatten und ihre nach § 1602 BGB unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen sie gewöhnlich zusammen leben, aus eigenen Kräften und Mitteln eine Unterkunft zu beschaffen.
In jedem Einzelfall erfolgt eine Prüfung der Kriterien durch das Ordnungsamt, bevor eine Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft erfolgt.
Jeder in eine Obdachlosenunterkunft Eingewiesene ist verpflichtet, sich ständig um die Beschaffung von Wohnraum zu bemühen, da die Einweisung nicht auf Dauer erfolgt.
Die Stadt Burgwedel verfügt über unterschiedliche Unterkünfte, in denen Obdachlose untergebracht werden können. Die dort untergebrachten Personen werden von einem Sozialpädagogen beraten und betreut.
Wer von Obdachlosigkeit bedroht oder bereits obdachlos ist, sollte sich an das Ordnungsamt der Stadt Burgwedel wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Burgwedel: Obdachlosenhilfe
Für diese Angelegenheiten sind innerhalb der Region Hannover die Städte und Gemeinden zuständig. Bitte klicken Sie zur Kontaktaufnahme auf die Links.
Landeshauptstadt Hannover
Hannover.de
Städte und Gemeinden im Umland
Stadt Barsinghausen
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Ansprechpartner
Region Hannover
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 616
E-Mail: info@region-hannover.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Obdachlosenhilfe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Asyl, Zuflucht, Obdachlosenheim, Unterkunft, Unterschlupf, Obdachlosenangelegenheiten
Metainformation
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