Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Schöningen - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: am Busbahnhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schöningen, ZOB
Linie:- Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 05352 512-199
Telefon Festnetz: 05352 512-155
Telefon Festnetz: 05352 512-152
Telefon Festnetz: 05352 512-151
E-Mail: stadt@schoeningen.de
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00
BIC: GENODEF1WXX
Bankinstitut: Volksbank eG
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Unterkunft, Obdachlosenangelegenheiten, Asyl, Obdachlosenheim, Zuflucht, Unterschlupf