Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung

    Beschreibung

    Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder -scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Seevetal: Familiennamen und Vornamen: Änderung - außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts

    Für die Änderung eines Namens gibt es vielfältige gesetzliche Grundlagen.

    Die meisten Namensänderungen sind aufgrund familienrechtlicher Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich. Das Standesamt ist für die Beurkundung bzw. Beglaubigung dieser Erklärungen zuständig.

    z.B. für Eheleute:

    • gibt es die Möglichkeit, einen Ehenamen nachträglich  zu bestimmen (§ 1355 Abs. 3 BGB), wenn bis dahin getrennte Namensführung vereinbart war,
    • oder die nachträgliche Hinzufügung zum Ehenamen(§ 1355 Abs. 4 BGB) , wenn ein Ehename schon bestimmt war,
    • oder den Widerruf einer Hinzufügung zum Ehenamen (§ 1354 Abs. 4, S. 4 BGB) bei bestehender Ehe,
    • oder nach rechtswirksamer Auflösung der Ehe - wie Ehescheidung oder Tod des Ehepartners - die Wiederannahme des Geburts- oder Familiennamens (§ 1355 Abs.5 BGB).

     z.B. für Kinder:

    • gibt es die Möglichkeit der Namenserteilung für unverheiratete Kinder durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil ( § 1617 a BGB),
    • oder die Erteilung des Ehenamens (Einbenennung) durch Mutter/Vater und Stiefvater/Stiefmutter für ein unverheiratetes Kind , das sich im Haushalt der Ehegatten aufhält (§ 1618 BGB).

    Auch aufgrund behördlicher Vorschriften, z.B. dem Namensänderungsgesetz, können Familiennamen und aufgrund dieser Bestimmungen auch Vornamen geändert werden. Zuständig dafür ist jedoch die "Namensänderungsbehörde", die beim Landkreis Harburg in Winsen (Luhe) zu finden ist (Telefon: 04171/693-0).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Seevetal: Familiennamen und Vornamen: Änderung - außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts

    An alle angegebenen Ansprechpartner des Standesamtes der Gemeinde Seevetal.

    Hinweise für Seevetal: Namensänderungen

    Die Zuständigkeit liegt generell beim Landkreis.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Somnitz-Ring 13

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4171 63612

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    E-Mail: 39@lkharburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit
      • der Darlegung der wichtigen Gründe
      • einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
      • einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
    • Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
      • Auszug aus dem Familienregister,
      • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
      • Staatsangehörigkeitsausweis,
      • Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
    • beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
    • Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
    • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
      • Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
    • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist

    Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

    • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
    • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
    • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
    • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens
    • Änderung des Familiennamens eines Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.

    Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.

    Hinweise für Seevetal: Familiennamen und Vornamen: Änderung - außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts

    17,00 Euro für die Beurkundung bzw. Beglaubigung der Namenserklärungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seevetal: Familiennamen und Vornamen: Änderung - außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts

    Um im Einzelfall feststellen zu können, ob die gewünschte  Namensänderung aufgrund gesetzlicher Grundlagen möglich ist, ist es am Besten, telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Standesamt Seevetal aufzunehmen. Wir können Sie dann auch im Einzelnen beraten, welche Unterlagen für die entsprechende Erklärung zur Namensführung vorgelegt werden müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 22.07.2009

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestimmung gemeinsamer Familienname, Ehename, Namensänderung, Nachname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de