Familienname Änderung
Beschreibung
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder -scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Lehrte: Familienname Änderung
Spezielle Hinweise:
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder -scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Für die Gemeinde Wennigsen (Deister) ist die zuständige Namensänderungsbehörde bei der Region Hannover , Hildeheimer Str. 20, 30159 Hannover, ansässig. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch zu informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Hinweise für Lehrte: Familienname Änderung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Telefon
0511 616-22987
Gewerbe@region-hannover.de
Ansprechpartner
Stadt Lehrte - Sachgebiet Standesamt
Beschreibung
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe für das Standesamt:
https://www.lehrte.de/de/aktuelles/online-terminvergabe.html
Für dort nicht genannte Dienstleistungen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Hinweis: Ab April 2024 bis Oktober 2024 bietet das Standesamt Lehrte auch an jedem 3. Samstag im Monat Trauungen an.
Zur Vorbereitung der Anmeldung von Eheschließungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Nach Übersendung des Kontaktformulars werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Standesamt Lehrte ist in allen Lebenslagen gerne für Sie da. Neben der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen nimmt die beratende Tätigkeit einen großen Teil unserer vielseitigen Arbeit ein.
Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung, Urkundenausstellung aus den Registern, Vaterschaftsanerkennung, Kirchenaustritt und über zahlreiche Namenserklärungen. Immer individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. Urkunden, die sich auf Geburten vor über 110 Jahren, Eheschließungen vor über 80 Jahren und Sterbefällen vor über 30 Jahren beziehen, bekommen Sie aufgrund der Abgabefristen im Stadtarchiv .
Das Standesamt befindet sich im Rathaus Lehrte im Erdgeschoss in den Räumen 16 bis 18, ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.
Nachfolgend finden Sie unsere Dienstleistungen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05132 505-2499
E-Mail: standesamt@lehrte.de
Kontaktperson
Frau Nijenhof
Frau Priebe
Frau Feldkamp
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 6160
E-Mail: gewerbe@region-hannover.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag mit
- der Darlegung der wichtigen Gründe
- einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
- einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
- Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
- Auszug aus dem Familienregister,
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
- Staatsangehörigkeitsausweis,
- Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
- beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
- Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
- für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
- Führungszeugnis (Beleg-Art O)
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.
- Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- § 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
- § 30 Abs. 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
Hinweise für Lehrte: Familienname Änderung
Spezielle Hinweise:
Eine aktuelle beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Eine aktuelle Meldebescheinigung
Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
Hinweis: Diese Personenstandsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Bitte verlangen Sie ausdrücklich eine "beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages" - nicht benötigt werden dagegen eine Geburtsurkunde bzw. eine Abstammungsurkunde. Geben Sie vorsichtshalber den Verwendungszweck (Vorlage bei der Namensänderungsbehörde) an, damit Sie die richtige Urkunde erhalten.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz - für Personen ab 14 Jahren -
Hinweis: Sie erhalten das Führungszeugnis nicht direkt ausgehändigt. Vielmehr beantragen Sie es bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie an, dass das Führungszeugnis an die "Region Hannover, Team 32.01, Postfach 147, 30001 Hannover, gesandt wird. Als Verwendungszweck sollte "Namensänderung" angegeben werden.
Gegebenenfalls
Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Verheirateten)
Hinweis: Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Wohnsitz-Gemeinde. Falls ein Familienbuch nicht geführt wird: Beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages.
Hinweis: Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, vor dem Sie die Ehe geschlossen haben. Auch hier ist es wichtig, dass Sie keine Heiratsurkunde, sondern eine "beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages" anfordern
Eine beglaubigte Abschrift der Adoptionsurkunde (bei adoptierten Antragstellern)
Nachweis über eine Ehescheidung
Hinweis: Entweder eine beglaubigte Ablichtung aus Ihrem Familienbuch - diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres letzten gemeinsamen Wohnsitzes - oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch für die Ehe der leiblichen Eltern (wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird)
Eine Sorgerechtsentscheidung/-erklärung oder Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt (wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird und die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind)
Eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird)
Einen Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht (wenn der Antrag für einen Minderjahrigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, gestellt wird)
Eine Erklärung, ob bereits bei einer anderen Behörde einen Namensänderungsantrag gestellt wurde (siehe hierzu Antragsformular)
Eine Erklärung, wo der Antragsteller in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (siehe hierzu Antragsformular).
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
- Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist
Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:
- Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
- Wiederannahme des Geburtsnamens
- Änderung des Familiennamens eines Kindes
Hinweise für Lehrte: Familienname Änderung
Spezielle Hinweise:
- Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
- Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist
Bei folgende Änderungsgründe gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:
-
- Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
-
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
-
- Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
-
- nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
-
- Wiederannahme des Geburtsnamens
-
- Änderung des Familiennamens eines Kindes
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Personenstandsgesetz (PStG)
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, welcher im Antrag ausführlich schriftlich erläutert wird.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.
Hinweise für Lehrte: Familienname Änderung
Spezielle Hinweise:
- Beratung
- Antragstellung
- Vollständigkeitsprüfung
- Beteiligung Polizei, Schuldnerverzeichnis
- Prüfung durch Sachbearbeitung
- Entscheidung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 22.07.2009
Stichwörter
Nachname, Namensänderung, Ehename, Bestimmung gemeinsamer Familienname
Metainformation
- Ursprungsportal: Familienname Änderung
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Springe
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Gehrden
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Pattensen
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Wennigsen (Deister)
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Lehrte
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Wunstorf
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Uetze
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Burgwedel
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Ronnenberg
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Seelze
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Neustadt am Rübenberge
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Garbsen
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Isernhagen
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Laatzen
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Langenhagen
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Sehnde
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Barsinghausen
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Wedemark
- Ursprungsportal: Familienname Änderung in Hemmingen