Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung

    Beschreibung

    Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder -scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Garbsen: Familienname Änderung

    Allgemeine Informationen

    Spezielle Hinweise:

    Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder -scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Für die Gemeinde Wennigsen (Deister) ist die zuständige Namensänderungsbehörde bei der Region Hannover , Hildeheimer Str. 20, 30159 Hannover, ansässig. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch zu informieren.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Garbsen: Familienname Änderung

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Telefon

    0511 616-22987

    E-Mail

    Gewerbe@region-hannover.de

    Ansprechpartner

    32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 6160

    E-Mail: gewerbe@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen inkl. Ansprechpartner*innen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit
      • der Darlegung der wichtigen Gründe
      • einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
      • einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
    • Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
      • Auszug aus dem Familienregister,
      • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
      • Staatsangehörigkeitsausweis,
      • Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
    • beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
    • Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
    • für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
      • Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Garbsen: Namensänderung

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Auszug aus dem Familienregister, beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis).
    • Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen).
    • Eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
    • Falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht.
    • Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) (bei der zuständigen Stelle zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der zuständigen Stelle übersandt).

    Bitte beachten Sie:
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Garbsen: Familienname Änderung

    Spezielle Hinweise:

    Eine aktuelle beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Eine aktuelle Meldebescheinigung

    Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages

    Hinweis: Diese Personenstandsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Bitte verlangen Sie ausdrücklich eine "beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages" - nicht benötigt werden dagegen eine Geburtsurkunde bzw. eine Abstammungsurkunde. Geben Sie vorsichtshalber den Verwendungszweck (Vorlage bei der Namensänderungsbehörde) an, damit Sie die richtige Urkunde erhalten.

    Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz - für Personen ab 14 Jahren -

    Hinweis: Sie erhalten das Führungszeugnis nicht direkt ausgehändigt. Vielmehr beantragen Sie es bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie an, dass das Führungszeugnis an die "Region Hannover, Team 32.01, Postfach 147, 30001 Hannover, gesandt wird. Als Verwendungszweck sollte "Namensänderung" angegeben werden.

    Gegebenenfalls
    Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Verheirateten)
    Hinweis: Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Wohnsitz-Gemeinde. Falls ein Familienbuch nicht geführt wird: Beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages.
    Hinweis: Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, vor dem Sie die Ehe geschlossen haben. Auch hier ist es wichtig, dass Sie keine Heiratsurkunde, sondern eine "beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages" anfordern

    Eine beglaubigte Abschrift der Adoptionsurkunde (bei adoptierten Antragstellern)

    Nachweis über eine Ehescheidung
    Hinweis: Entweder eine beglaubigte Ablichtung aus Ihrem Familienbuch - diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres letzten gemeinsamen Wohnsitzes - oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
    .
    Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch für die Ehe der leiblichen Eltern (wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird)

    Eine Sorgerechtsentscheidung/-erklärung oder Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt (wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird und die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind)

    Eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird)

    Einen Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht (wenn der Antrag für einen Minderjahrigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, gestellt wird)

    Eine Erklärung, ob bereits bei einer anderen Behörde einen Namensänderungsantrag gestellt wurde (siehe hierzu Antragsformular)

    Eine Erklärung, wo der Antragsteller in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (siehe hierzu Antragsformular).

    Voraussetzungen

    • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
    • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist

    Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

    • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
    • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
    • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
    • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens
    • Änderung des Familiennamens eines Kindes

    Hinweise für Garbsen: Familienname Änderung

    Spezielle Hinweise:

    • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
    • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist


    Bei folgende Änderungsgründe gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

      • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
      • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
      • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
      • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
      • Wiederannahme des Geburtsnamens
      • Änderung des Familiennamens eines Kindes
    • Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Personenstandsgesetz (PStG)

    Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, welcher im Antrag ausführlich schriftlich erläutert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.

    Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.

    Hinweise für Garbsen: Familienname Änderung

    Spezielle Hinweise:

    • Beratung
    • Antragstellung
    • Vollständigkeitsprüfung
    • Beteiligung Polizei, Schuldnerverzeichnis
    • Prüfung durch Sachbearbeitung
    • Entscheidung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 22.07.2009

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestimmung gemeinsamer Familienname, Ehename, Namensänderung, Nachname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation