Musikschule
Beschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.
Informationen zu den Musikschulen in Niedersachsen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.
Inzwischen werden auch viele Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen realisiert. Informationen hierzu finden Sie beim Niedersächsischen Bildungsserver.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Samtgemeinde Schwarmstedt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Di. 08:30 - 12:00 Mi. 08:30 - 12:00 Do. 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Fr. 08:30 - 12:00 (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Kontakt
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Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt
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BIC: GENODEF1NBU
Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide
Samtgemeinde Schwarmstedt
Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt
IBAN: DE85 2515 2375 0008 0422 69
BIC: NOLADE21WAL
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwarmstedt
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Stab Schulverwaltung und Bildung, ÖPNV
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.12.2007