Musikschule
Beschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.
Informationen zu den Musikschulen in Niedersachsen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.
Inzwischen werden auch viele Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen realisiert. Informationen hierzu finden Sie beim Niedersächsischen Bildungsserver.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schiffdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schiffdorf
Herr Heinlein
0151-25870401 (Mo, Mi, Do 14:30-17:30 Uhr)
Herr Heinlein
0151-25870401 (Mo, Mi, Do 14:30-17:30 Uhr)
Ansprechpartner
Gemeinde Schiffdorf - Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12.00 Uhr
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Fachbereichsleiterin: Frau Schmidt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.12.2007