Musikschule
Beschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.
Informationen zu den Musikschulen in Niedersachsen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.
Inzwischen werden auch viele Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen realisiert. Informationen hierzu finden Sie beim Niedersächsischen Bildungsserver.
Hinweise für Seelze: Musikschule Seelze
Die städtische Musikschule Seelze ist eine öffntliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem umfassenden pädagogischen Konzept.
Ob einfach "zum Spaß" oder als Vorbereitung auf das Berufsleben, ob Klassik oder Pop, das Anliegen des Musikschulteams ist es, für jede Altersgruppe und für jede Musiksrichtung die optimale musikalische Betreuung zu finden und individuell zu fördern.
Informationen zur Musikschule Seelze
Die städtische Musikschule Seelze ist eine öffntliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem umfassenden pädagogischen Konzept.
Ob einfach "zum Spaß" oder als Vorbereitung auf das Berufsleben, ob Klassik oder Pop, das Anliegen des Musikschulteams ist es, für jede Altersgruppe und für jede Musiksrichtung die optimale musikalische Betreuung zu finden und individuell zu fördern.
Informationen zur Musikschule Seelze
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Musikschule Seelze
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 600744-88
E-Mail: musikschule@stadt-seelze.de
Weitere Informationen
Hinweise für Seelze: Musikschule Seelze
- 44.00.01 - Satzung für die Musikschule der Stadt Seelze
- 44.00.02 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule der Stadt Seelze (Musikschulgebührensatzung).
- 44.00.03 - Schulordnung für die Musikschule der Stadt Seelze
- 44.00.04 - Honorarordnung für die Musikschule Seelze
- Musikschule Seelze
- 44.00.01 - Satzung für die Musikschule der Stadt Seelze
- Musikschule Seelze
- 44.00.02 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule der Stadt Seelze (Musikschulgebührensatzung).
- 44.00.03 - Schulordnung für die Musikschule der Stadt Seelze
- 44.00.04 - Honorarordnung für die Musikschule Seelze
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.12.2007