Haustierhaltung: Meldung – besonders geschützte Arten
Beschreibung
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
- Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz des Bundesamtes für Naturschutz (WISIA)
- Internetseite des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Hinweise für Harburg: Haustierhaltung: Meldung besonders geschützte Arten
Der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenschutz) gehört zu den vornehmsten Aufgaben. Vor allem auch der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff, ist von dieser Aufgabe umfasst.
Bedingt durch die globale Bedeutung dieser Problematik ist es zu einer rechtlich komplexen Situation gekommen, in der (zum Teil auch unmittelbar geltendes) internationales Recht durch nationale Gesetze ergänzt wird. In den einzelnen Bundesländern wird die Durchführung des Artenschutzes unterschiedlich gehandhabt.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen unterliegt der einzelne Bürger, insbesondere aber der Handel einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen.
Hinweise für Harburg: Haustierhaltung: Meldung - besonders geschützte Arten
Der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenschutz) gehört zu den vornehmsten Aufgaben. Vor allem auch der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff, ist von dieser Aufgabe umfasst.
Bedingt durch die globale Bedeutung dieser Problematik ist es zu einer rechtlich komplexen Situation gekommen, in der (zum Teil auch unmittelbar geltendes) internationales Recht durch nationale Gesetze ergänzt wird. In den einzelnen Bundesländern wird die Durchführung des Artenschutzes unterschiedlich gehandhabt.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen unterliegt der einzelne Bürger, insbesondere aber der Handel einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Die Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA):
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Meldepflicht, Wirbeltiere, Artenschutz, Tierbestandsmeldungen