Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten

    Haustierhaltung: Meldung – besonders geschützte Arten

    Beschreibung

    Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden.

    Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.

    Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
     

    Hinweise für Harburg: Haustierhaltung: Meldung besonders geschützte Arten

    Allgemeine Informationen

    Der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenschutz) gehört zu den vornehmsten Aufgaben. Vor allem auch der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff, ist von dieser Aufgabe umfasst.

    Bedingt durch die globale Bedeutung dieser Problematik ist es zu einer rechtlich komplexen Situation gekommen, in der (zum Teil auch unmittelbar geltendes) internationales Recht durch nationale Gesetze ergänzt wird. In den einzelnen Bundesländern wird die Durchführung des Artenschutzes unterschiedlich gehandhabt.

    Zum Schutz der Tiere und Pflanzen unterliegt der einzelne Bürger, insbesondere aber der Handel einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen.



    Hinweise für Harburg: Haustierhaltung: Meldung - besonders geschützte Arten

    Allgemeine Informationen

    Der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenschutz) gehört zu den vornehmsten Aufgaben. Vor allem auch der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff, ist von dieser Aufgabe umfasst.

    Bedingt durch die globale Bedeutung dieser Problematik ist es zu einer rechtlich komplexen Situation gekommen, in der (zum Teil auch unmittelbar geltendes) internationales Recht durch nationale Gesetze ergänzt wird. In den einzelnen Bundesländern wird die Durchführung des Artenschutzes unterschiedlich gehandhabt.

    Zum Schutz der Tiere und Pflanzen unterliegt der einzelne Bürger, insbesondere aber der Handel einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sportplatz 23

    26506 Norden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04931 947-0

    Fax: 04931 947-222

    E-Mail: Poststelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Die Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA):

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Meldepflicht, Wirbeltiere, Artenschutz, Tierbestandsmeldungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)