Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.1 Bürgerbüro, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00
BIC: GENODEF1WWM
Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen