amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Wietmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 62

    49835 Wietmarschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Lohne, Hauptstr. 62, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di: 08:30 - 12.30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:30 - 12.30Uhr Bürgerbüro zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr Nebenstelle Wietmarschen, Am Markt 5, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 Uhr Di: 08:30 - 12:30 Uhr Mi: Geschlossen Do: 16:00 - 18:0 Uhr Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05908 9399-0

    Fax: 05908 9399-10

    E-Mail: gemeinde@wietmarschen.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
    Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)