Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerinfo / Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Fauerbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-119
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Anja Gronewold
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-121
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Yana Janssen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-120
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Monika Meyerhoff
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-119
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen