Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Einwohnermeldeamt/Fundbüro
Adresse
Postanschrift
Herz.-Joh.-Albr.-Str. 2
38700 Braunlage
Kontakt
E-Mail: ema@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Kontaktperson
Frau Daniela Rehl
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-138
E-Mail: daniela.rehl@stadt-braunlage.de
Frau Birgit Wolf
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: birgit.wolf@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Stadt Braunlage - Bürgerbüro St. Andreasberg
Adresse
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
OT St. Andreasberg
Kontakt
Telefon Festnetz: 05582 803-25
Kontaktperson
Frau Claudia Dunkel
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
E-Mail: claudia.dunkel@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05582 803-25
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe keine fachliche Freigabe; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen