berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

    Beschreibung

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung - etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher - können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Gefördert werden natürliche Personen, keine Unternehmen.

    Zuständigkeit

    Für Personen mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen und Bremen liegt die Zuständigkeit bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank.

    Ansprechpartner

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank

    Adresse

    Hausanschrift

    Günther-Wagner-Allee

    30177 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 30031-497

    Telefon Festnetz: 0511 30031-333(Beratung und Fragen Corona Soforthilfe)

    Fax: 0511 30031-11333

    E-Mail: beratung@nbank.de

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetzt (AFBG)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Besuch einer dem Grunde nach förderfähigen Fortbildungsmaßnahme,
    • Zulassung zur öffentlich-rechtlichen Prüfung
    • Erfüllen persönlicher Voraussetzungen

    Fristen

    Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.

    Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend beantragt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Stelle. So sind die Unterlagen möglichst aktuell und die Bearbeitung kann in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden. In den Sommermonaten ist unter Umständen mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung besteht anteilig aus Zuschuss und Darlehen. Die zuständige Stelle entscheidet als Bewilligungsbehörde über die Höhe des Darlehensbetrages und über die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahme- bzw. Unterhaltsbeitrag, sowie über die Dauer in der ein Unterhaltsdarlehen für die Prüfungsvorbereitungszeit vergeben wird.

    Darlehensangebot: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersendet dem Geförderten ein konkretes Darlehensangebot in Höhe des im Bewilligungsbescheids ausgewiesenen Darlehensanspruchs. In einem privatrechtlichen Rahmendarlehensvertrag mit der KfW können die Geförderten festlegen, ob und in welchem Umfang sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen.

    Die Annahme des Darlehens wird dringend empfohlen, da nur so ein etwaiger Darlehenserlass erfolgen kann

    Unterstützende Institutionen

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersendet dem Geförderten ein konkretes Darlehensangebot in Höhe des im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Darlehensanspruchs.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank am 27.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Meisterbafög, berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung, AFBG, Aufstiegsbafög, Meister-BAföG, Ausbildungsförderung beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English