Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Stadt Elsfleth - FD 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
Kontaktperson
Herr Thomas Schnare (Fachdienstleiter)
Hausanschrift
Telefon mobil: 0171 8182486
Telefon Festnetz: 04404 50420
Fax: 04404 50439
E-Mail: thomas.schnare@elsfleth.de
Herr Andreas Haane
Frau Claudia Schnare
Herr Thomas Samara (Flüchtlingsbeauftragter)
Frau Gabriele Damerius (Standesbeamtin)
Frau Vanessa Heinemann
Frau Laura Heinemann
Frau Elena Gossmann
Frau Daniela Schriefer
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Adresskorrektur, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, Elstam, ELSTER, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug