Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
    99102036011008

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100040_692433564

    Beschreibung

    ELSTER ist ein Online-Portal der deutschen Finanzbehörden zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und -daten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2026
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

    Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

    Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen

    nicht angegeben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 31.03.2026

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Elstam, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer, Adresskorrektur, Meldedaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024