Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elstam, Adresskorrektur, Meldedaten, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English