Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr Do. 9.00 - 17.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.30 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elstam, Adresskorrektur, Meldedaten, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM