Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Jeden 2. und 4. Samstag im Monat: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04488 55-105
E-Mail: buergerbuero@westerstede.de
Kontaktperson
Frau Gunda Bruns
Frau Hildburg Wilken
Frau Denise Pistoor
Frau Nicola Dierks
Herr Cedric Leenderts
Frau Anna Hobbie
Frau Carina Stöhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
ELStAM, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug, Meldedaten, ELSTER, Adresskorrektur, Elstam, Elektronische Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale