Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern
Melderechtliche Datenänderungen (zum Beispiel Heirat oder Geburt eines Kindes) müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Inländische Familienstandsänderungen und Geburten werden vom Standesamt, über die Meldebehörde, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt.
Über Familienstandsänderungen und Geburten im Ausland wird die Meldebehörde nicht automatisch informiert. Wenn Ihr Hauptwohnsitz bei der Stadt Oldenburg liegt, dann können Sie sich an unsere Bürgerbüros wenden.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern
Personalausweis beziehungsweise Reisepass
Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heirats- oder Geburtsurkunde) im Original
-
Bei Eheschließungen im Ausland: Heiratsurkunde (Original) mit Übersetzung (gegebenenfalls Apostille oder Legalisation) oder gegebenenfalls internationale Heiratsurkunde (Original)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 90 Abgabenordnung (AO)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Adresskorrektur, Einkommensteuer, ELStAM, Meldedaten, Lohnsteuerabzug, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte