Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Online-Dienst
ELSTER
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen
nicht angegeben
Voraussetzungen
Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.
Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niedersachsen: Adress- und Personendaten ändern lassen
nicht angegeben
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Elstam, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer, Adresskorrektur, Meldedaten