Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Hinweise für Fredenbeck: Lohnsteuerkarte

    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinden (Meldebehörden) hatten letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird  durch die elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Verfahren „ELStAM“) abgelöst.

    Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.



    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinden (Meldebehörden) hatten letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird durch die elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Verfahren "ELStAM") abgelöst.

    Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Hinweise für Fredenbeck: Lohnsteuerkarte

    Die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) liegt beim örtlichen Finanzamt Stade, Harburger Straße 113, 21680 Stade, Tel.: 04141 5360.
    Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) liegt beim örtlichen Finanzamt Stade, Harburger Straße 113, 21680 Stade, Tel.: 04141 5360.
    Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Fredenbeck (Kreis Stade, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Formulare

    Hinweise für Fredenbeck: Lohnsteuerkarte

    Antragsvordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erhalten Sie beim Finanzamt Stade oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de in der Rubrik „Steuern/Lohnsteuer“.

    Antragsvordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erhalten Sie beim Finanzamt Stade oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de in der Rubrik "Steuern/Lohnsteuer".

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Einkommensteuer, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, Lohnsteuerabzug, ELSTER, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Adresskorrektur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)