Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Hinweise für Fredenbeck: Lohnsteuerkarte
Die Gemeinden (Meldebehörden) hatten letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird durch die elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Verfahren „ELStAM“) abgelöst.
Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Die Gemeinden (Meldebehörden) hatten letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird durch die elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Verfahren "ELStAM") abgelöst.
Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Hinweise für Fredenbeck: Lohnsteuerkarte
Die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) liegt beim örtlichen Finanzamt Stade, Harburger Straße 113, 21680 Stade, Tel.: 04141 5360.
Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) liegt beim örtlichen Finanzamt Stade, Harburger Straße 113, 21680 Stade, Tel.: 04141 5360.
Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Fredenbeck (Kreis Stade, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Formulare
Hinweise für Fredenbeck: Lohnsteuerkarte
Antragsvordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erhalten Sie beim Finanzamt Stade oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de in der Rubrik „Steuern/Lohnsteuer“.
Antragsvordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erhalten Sie beim Finanzamt Stade oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de in der Rubrik "Steuern/Lohnsteuer".
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Einkommensteuer, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, Lohnsteuerabzug, ELSTER, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Adresskorrektur