Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Hinweise für Delligsen: Adress- und Personendaten ändern lassen

    Allgemeine Informationen

    Steueridentifikationsnummer (IdNr.):

    2008 wurde allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die IdNr. schriftlich mitgeteilt. Sollte Ihr Schreiben nicht mehr auffindbar sein, können Sie die IdNr. auch im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Sollten Sie die IdNr. in den genannten Unterlagen nicht finden, teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf Anfrage auch schriftlich mit. Die IdNr. wird zukünftig die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Es handelt sich hierbei um eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig beleibt und sich auch nicht bei Umzug oder Heirat ändert.

    Steuervordrucke:
    Im BürgerService und der Information/Telefonzentrale im Erdgeschoss des Rathauses erhalten Sei Vordrucke zur Einkommensteuererklärung sowie zur Steuerermäßigung. Weitere Hilfen und Vordrucke finden Sie auch direkt über das Finanzamt unter www.ofd.niedersachsen.de.

    Zuständiges Finanzamt:
    Finanzamt Holzminden
    Ernst-August-Straße 30
    37603 Holzminden

    Postfach: 12 51,
    37601 Holzminden

    Telefon: (05531) 122 - 0
    Fax: (05531) 12 21 00
    E-Mail: Poststelle@fa-hol.niedersachsen.de
    Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
    Do. 14.00 - 17.00 Uhr



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Park 2

    31073 Delligsen

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Adresskorrektur, Einkommensteuer, ELStAM, Meldedaten, Lohnsteuerabzug, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de