Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Hinweise für Uetze: Lohnsteuerkarte
Weiterhin findet ein Zuständigkeitswechsel für die Bearbeitung von Änderungen zum 01.01.2011 statt.
Das
Finanzamt Burgdorf
Vor dem Hannoverschen Tor 30
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 - 8060
ist ab 2011 für Veränderungen auf den Lohnsteuerkarten zuständig, wie z. B. der Wechsel der Lohnsteuerklassen, Eintragungen von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen.
Weitere Informationen sind der beigefügten Broschüre zu entnehmen (s. Anlage Dokumente).
Weiterhin findet ein Zuständigkeitswechsel für die Bearbeitung von Änderungen zum 01.01.2011 statt.
Das
Finanzamt Burgdorf
Vor dem Hannoverschen Tor 30
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 - 8060
ist ab 2011 für Veränderungen auf den Lohnsteuerkarten zuständig, wie z. B. der Wechsel der Lohnsteuerklassen, Eintragungen von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen.
Weitere Informationen sind der beigefügten Broschüre zu entnehmen (s. Anlage Dokumente).
Ansprechpartner
Für Uetze wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Hinweise für Uetze: Lohnsteuerkarte
- Lohnsteuerbroschüre.pdfLohnsteuerbroschüre Info.pdf
- Lohnsteuerbroschüre.pdfLohnsteuerbroschüre Info.pdf
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Einkommensteuer, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, Lohnsteuerabzug, ELSTER, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Adresskorrektur