Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Grasleben - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Griguhn
Internet
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Grasleben
Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben
IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse
Weitere Informationen
Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
ELStAM, Adresskorrektur, Meldedaten, Elstam, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerabzug, ELSTER