Schulische Leistungen: Bewertung
Beschreibung
Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.
Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Niedersächsischen Schulgesetz, in der Niedersächsischen Schulordnung für die Grundschule, die Haupt- und Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Schule, die Ihnen nähere Auskünfte zur Leistungsbewertung geben kann.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Schule
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
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Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen