Landpachtverträge: Anzeige
Beschreibung
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Wirtschaftsförderung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauamt, Naturschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.03.2010
Stichwörter
Land pachten, Land verpachten