Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtverträge: Anzeige

    Beschreibung

    Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

    Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Wirtschaft, Verkehr und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 1

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-0

    E-Mail: bildung@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung hat unterschiedliche Aufgaben. So werden die Belange des Landkreises Stade als Schulträger für die Gymnasien in Stade und Harsefeld, die Berufsbildenden Schulen und die Förderschulen wahrgenommen. Im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung ist der Landkreis gefordert bei der Einrichtung Integrierter Gesamtschulen und der neuen Oberschulen. Weiter wird die Schülerbeförderung organisiert und es werden jährlich für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler Zeitfahrausweise ausgestellt. Ein weiteres Betätigungsfeld stellen die Angelegenheiten des ÖPNVs und die Mitgliedschaft des Landkreises Stade im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) dar. Bei Fragen der Wirtschafts-, Tourismus- und Landwirtschaftsförderung ist es erster Ansprechpartner der Kreisverwaltung. Für die EU-Förderung ist hier eine Servicestelle als Verwaltungsdienstleistung eingerichtet. Die einheitliche Stelle des sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartners" ist im Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung verortet. Der Landkreis Stade versteht sich als Bildungsregion. Die Bildungsregion Landkreis Stade wird in seiner Weiterentwicklung durch das Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung eingerichtete Bildungsbüro unterstützt. Der Bildungslotse ist das Online-Portal für alle Bildungsanbieter im Landkreis Stade. Er bündelt die Vielfalt der Bildungsregion und macht sie sichtbar und zugängig. Informieren Sie sich auf der Internetseite über die Aufgaben des Amtes für Wirtschaft, Verkehr und Bildung. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hinweise geben möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes gerne zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.03.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Land pachten, Land verpachten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de