Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
    •    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
    •    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    •    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@landkreis-lueneburg.de

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1220

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2009 (von: Stefan Domanske)

    Technisch geändert am 23.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

    Fristen

    Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 21.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    landwirtschaftliche Fläche, Pächterin, Pachtvertrag, Pächter, Agrarland, Pacht, verpachten, Land, Grundstück, Verpächter, Eigentum, Landpacht, pachten, melden, Verpächterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)