Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtverträge: Anzeige

    Beschreibung

    Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

    Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-1953

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.03.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Land pachten, Land verpachten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de