Landpachtverträge: Anzeige
Beschreibung
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Holle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Astrid Bilek
Herr Martin Ganzkow
Herr Andre Hoffmeister
Frau Dagmar Kalmbach
Frau Bettina Lehne
Frau Meike Fuths
Frau Andrea Müller
Hausanschrift
Fax: 05062 9084-29
Telefon mobil: 0160 97834447
Telefon Festnetz: 05062 9084-23
E-Mail: mueller@holle.de
Frau Michaela Rusteberg
Herr Simon Sibilis
Herr Michael Werth
Frau Mandy Borchers
Bürgerservice
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05062 9084-10
Fax: 05062 9084-29
Telefon Festnetz: 05062 9084-17
Telefon Festnetz: 05062 9084-24
E-Mail: buergerservice@holle.de
Herr Michael Kook
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.03.2010
Stichwörter
Land pachten, Land verpachten