Landpachtverträge: Anzeige
Beschreibung
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Region Hannover: Landpachtverträge: Anzeige
Ansprechpartnerinnen für die Region Hannover im Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten:
Herr Peya, Tel. 0511/616-26254, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de
Frau Hornschu, Tel. 0511/616-25043, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de
Herr Schnehage, Tel. 0511/616-22947, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de
Ansprechpartner
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 6160
E-Mail: gewerbe@region-hannover.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Region Hannover: Landpachtverträge: Anzeige
Spezielle Hinweise
Kopie des Landpachtvertrages
Fristen
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Region Hannover: Landpachtverträge: Anzeige
Spezielle Hinweise
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.03.2010
Stichwörter
Land pachten, Land verpachten