Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    Beschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten "verkaufsoffenen Sonntag".

    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.

    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

    Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Spelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 43

    48480 Spelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Spelle Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)

    Kontakt

    Fax: 05977 937-481

    Telefon Festnetz: 05977 937-0

    E-Mail: info@spelle.de

    E-Mail: samtgemeinde@spelle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Ordnungsverwaltung/Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 43

    48480 Spelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Spelle Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)

    Kontakt

    Fax: 05977 937-481

    Telefon Festnetz: 05977 937-0

    E-Mail: info@spelle.de

    E-Mail: samtgemeinde@spelle.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    verkaufsoffener Sonntag, 24-h Markt, Ladenöffnungszeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English