Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    Beschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten "verkaufsoffenen Sonntag".

    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.

    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

    Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Apen - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 200

    26689 Apen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Apen, Markt
      Linie:
      • Bus: 362,363,364,366,689

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    verkaufsoffener Sonntag, Ladenöffnungszeiten, 24-h Markt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de