Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    Beschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten "verkaufsoffenen Sonntag".

    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.

    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

    Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus, Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-0

    Fax: 0581 82-445(Fax Landkreis Uelzen)

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-DAN

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    24-h Markt, verkaufsoffener Sonntag, Ladenöffnungszeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English