Ladenöffnungszeiten
Beschreibung
In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:
- Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
- Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
- Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
- Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
- Hofläden,
- den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.
Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
- auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
- auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
- auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
- auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.
Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-93
E-Mail: ordnungsamt@adendorf.de
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-93
E-Mail: ordnungsamt@adendorf.de
Kontaktperson
Frau Sandra Eddelbüttel (Fachbereichsleiterin Ordnung- und Soziale Angelegenheiten)
Frau Lisa Neben (Fachbereich Ordnung- und Soziale Angelegenheiten)
Frau Elisa Soetebier (Fachbereich Ordnung- und Soziale Angelegenheiten)
Landkreis Lüneburg - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnung@landkreis-lueneburg.de
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1220
Landkreis Lüneburg - Landkreis Lüneburg - Gefahrenabwehr, Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Frauenparkplatz: null
Anzahl: 20
Parkplatz: null
Anzahl: 508
Gebühren: ja
Am Graalwall
Bus: 5005, 5009, 5013, 5200, 5202
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
allgemeine Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 11:30 Uhr darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1390
Telefon Festnetz: 04131 26-1313
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011
Stichwörter
Ladenöffnungszeiten, verkaufsoffener Sonntag, 24-h Markt