Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    Beschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.

    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.

    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

    Hinweise für Hildesheim: Ladenöffnungszeiten

    Allgemeine Informationen

    n Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Hierbei gibt es unterschiedliche Zeitvorgaben. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) werden die Ausnahmemöglichkeiten abschließend beschrieben für, u. a. gibt es generelle Ausnahmen für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten sowie für Verkaufsstellen des täglichen Kleinbe-darfs (z. B. Bäckereien, Blumenhandel). Verkaufsstellen eines Ortsbereichs können für bis zu vier Sonn- und Feiertagen Ausnahmegenehmigungen jeweils zur Öffnung von fünf Stun-den beantragen. Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) 



    Allgemeine Informationen

    n Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Hierbei gibt es unterschiedliche Zeitvorgaben. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) werden die Ausnahmemöglichkeiten abschließend beschrieben für, u. a. gibt es generelle Ausnahmen für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten sowie für Verkaufsstellen des täglichen Kleinbe-darfs (z. B. Bäckereien, Blumenhandel). Verkaufsstellen eines Ortsbereichs können für bis zu vier Sonn- und Feiertagen Ausnahmegenehmigungen jeweils zur Öffnung von fünf Stun-den beantragen. Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

    Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    33.2 Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 3010

    Fax: 05121 3013181

    E-Mail: ordnung-gewerbe@stadt-hildesheim.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Bereich 33.2 beinhaltet den Ordnungs- und Gewerbebereich sowie die Sondernutzung. Ordnung und Gewerbe Der Bereich 33.2 Ordnung- und Gewerbe beinhaltet im Wesentlichen Beratung, Genehmigung, Überwachung und Eingriffsverwaltung im Ordnungs- und Gewerbebereich. Sondernutzung Sondernutzungserlaubnisse werden für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Widmungszweck hinaus erteilt. Das können z.B. Werbeklappständer oder Tische und Stühle in der Fußgängerzone oder auch Werbeanlagen sein, die in öffentliche Fläche hineinragen. Darunter fallen auch Open-Air Veranstaltungen oder Straßenfeste, Informationsstände oder Flächenvergaben für die Durchführung von Baumaßnahmen.

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ladenöffnungszeiten, verkaufsoffener Sonntag, 24-h Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)