Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    Beschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.

    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.

    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

    Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Münder am Deister - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhof 1

    31848 Bad Münder am Deister

    Behindertenparkplatz: Steinhof
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Steinhof
    Anzahl: 23
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wermuthstr.
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Feuerteich

    Bus: 10,15,16,17,18

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Klingel am Außengebäude

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05042 943-165

    Telefon Festnetz: 05042 943-170

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2021 (von: Westphal, Marcus)

    Technisch geändert am 18.05.2021 (von: Westphal, Marcus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhof 1

    31848 Bad Münder am Deister

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr - 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05042 943-165

    Fax: 05042 943-150

    E-Mail: stadt@bad-muender.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Stadt Münder am Deister)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bad Münder am Deister)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ladenöffnungszeiten, verkaufsoffener Sonntag, 24-h Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)