Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    Beschreibung

    In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

    An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

    • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
    • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
    • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
    • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
    • Hofläden,
    • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.

    Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.

    Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

    • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
    • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
    • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
    • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

    Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 36

    38465 Brome

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Brome, Schule

    Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr 

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05833 84-108

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00

    BIC: GENODEF1HMN

    Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2021 (von: Janze, Bianca)

    Technisch geändert am 14.06.2021 (von: Schulz, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ladenöffnungszeiten, verkaufsoffener Sonntag, 24-h Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)